20.11.2014 “Qualität 2030 - die umfassende Strategie für das
Gesundheitswesen” - Fortsetzung 6 und Schluss -
Empfehlungen (Auswahl)
Abschließend werden aus der Analyse Empfehlungen an den Gesetzgeber, das
Bundesministerium für Gesundheit und an den Gemeinsamen Bundesausschuss
abgeleitet. Eine Auswahl wird hier wiedergegeben:
1. Empfehlung an den Gesetzgeber und das Bundesministerium für Gesundheit sowie die Landesgesundheitsminister
Empfehlung 1: Das Bundesministerium für Gesundheit legt dem Gesetzgeber, den Verbänden (einschließlich Gemeinsamer
Bundesausschuss) und der Öffentlichkeit ein „Rahmenkonzept Qualitätsentwicklung“ vor, das ein umfassendes
Qualitätsverständnis und ein Konzept zur Qualitätsentwicklung auf den Ebenen Verhaltensmodifikation,
Organisationsveränderung, Ökonomie und Gesundheitssystem beeinhaltet. Das Bundesministerium für Gesundheit kann die
Entwicklung des Rahmenkonzeptes an den Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
nach §142 SGB V als Sondergutachten delegieren.
Empfehlung 2: Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht jährlich zum Jahresende ein „Gutachten
Qualitätsentwicklung“ für die Bundesrepublik Deutschland. Dieses Gutachten entspricht dem Jahresgutachten des
Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Das BMG kann damit (in Erweiterung der
bisherigen Aufgabenstellung) den Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen nach §142
SGB V beauftragen, dessen Geschäftsstelle zu diesem Zweck personell ausgerüstet werden muss. Dem Gutachten ist ein
umfassendes und problem-orientiertes Qualitätsverständnis entsprechend Empfehlung 3 und 4 zugrundezulegen; gesondert
muss zur Entwicklung im Bereich der nosokomialen Infektionen bzw. Antibiotikaresistenzen sowie zur Thematik
Patientensicherheit Stellung genommen werden.
Empfehlung 3: Im Rahmenkonzept nach Empfehlung 1 wird ein umfassendes Qualitätsverständnis vertreten, das nicht nur
die derzeit noch sehr lückenhafte Diagnose- und Prozeduren-bezogene Qualitätssicherung auf eine breitere Basis stellt
(insbesondere chronische und konservativ zu behandelnde Krankheitsbilder fehlen bislang vollständig, s. Kap. 2.1.), sondern
klargestellt, dass Aspekte der gesellschaftlichen (Populations-)Perspektive, des Nutzens und Effizienz, der
Patientenperspektive und weiterhin die professionelle, institutionelle und wissenschaftliche Perspektive mit berücksichtigt
werden. Diese Perspektiven finden sich auch in den jährlichen „Gutachten Qualitätsentwicklung“ wieder. Die wichtigsten
Qualitäts- und Patientensicherheitsdefizite aus gesellschaftlicher Perspektive betreffen den Zugang zur Versorgung, die
regionale Variabilität, die Mindestmengen-Problematik, die Integrationsdefizite, die nosokomialen Infektionen und
Antibiotikaresistenz sowie Patientensicherheit.
Empfehlung 4: Das Rahmenkonzept nach Empfehlung 1 entwickelt das umfassende Qualitätsverstandnis nach Empfehlung 3
auf der Basis einer Problemanalyse des deutschen Gesundheitswesens (vgl. „fünf Ziele“ des vorliegenden Gutachtens nach
Kap. 1.4.). Das Rahmenkonzept stellt dabei die Qualitäts- statt Mengenorientierung, die Behandlung chronischer
Mehrfacherkrankungen älterer Patienten, die Integration des Gesundheitssystems, den Präventions- und den Patientenbezug
in den Vordergrund. Zukünftige Qualitätsindikatoren und Instrumente zur Qualitätsinstrumente werden danach beurteilt,
inwieweit sie hinsichtlich der Morbiditätsdimension (Chronizität/Prävention) und der Integrationsdimension (Überwindung der
Sektorierung und Koordination) für die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems sinnvoll erscheinen.
Empfehlung 5: Parallel zur Entwicklung und nachfolgenden Diskussion eines „Rahmenkonzeptes Qualitätsentwicklung“ nach
Empfehlung 1 wird eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, die die Kohärenz und Zielgerichtetheit der weiteren
Entwicklung von Qualität und Patientensicherheit im deutschen Gesundheitswesen verbessert. Im Vordergrund stehen
dabei die Problemorientierung der „umfassenden Qualitätsstrategie“ und die Frage, ob die gesetzlichen Regelungen zu
Qualität und Sicherheit die zukünftigen Anforderungen, denen sich unser Gesundheitssystem in Zukunft gegenübersieht
(Chronizität, Multimorbidität, Alterung der Gesellschaft, Koordination, Patientenorientierung), in angemessener Form
angesprochen werden.
Empfehlung 6: Auf Landesebene muss mittelfristig die Krankenhausplanung in eine Qualitäts-orientierte
Versorgungsplanung, die alle Sektoren umfasst, überführt werden. Die wichtigsten Qualitätsindikatoren, von denen die
Entwicklung ausgehen kann, sind der Mindestmengen- und der Zugangs-Indikator. Mit hoher Priorität müssen jedoch auch
sog. area-Indikatoren entwickelt werden, die die Leistungsfähigkeit von Populations-bezogenen, integrierten
Versorgungsstrukturen beschreiben (s. Empfehlung 24).
Empfehlung 7: Mindestmengen als Anreiz zur Zentralisierung der Versorgung und als Counterpart der Dezentralität des
Versorgungszugangs sind für die regionale Planungskompetenzen der Länder von größter Wichtigkeit. Die Entwicklung von
Mindestmengen muss u.U. unter direkter Kompetenz des Bundesgesetzgebers intensiviert werden (s. außerdem Empfehlung
8).
Empfehlung 8: Zur Verbesserung von Qualität und Patientensicherheit ist dringend die vermehrte Entwicklung von
Mindestmengen notwendig, Grenzwerte müssen nötigenfalls normativ durch den Gesetzgeber gesetzt werden (zur
Notwendigkeit von Mindestmengen in der regionalen Versorgungsplanung s. Empfehlung 7).
Empfehlung 9: Eine Auseinandersetzung um den regional und krankheitsspezifisch spezifizierten Zugangsindikator muss
begonnen werden, wobei der Schwerpunkt auf der Landesebene liegt. Analog anderer öffentlicher Diskurse (z.B.
Energieversorgung) ist die Öffentlichkeit der Diskussion von großer Wichtigkeit. Zum Kenntnis- und Diskussionsstand in
anderen Gesundheitssystemen s. Empfehlung 19 an den Gemeinsamen Bundesausschuss.
Empfehlung 11: Wegen der Größe des Problems und der Wichtigkeit der Thematik für die zukünftige Entwicklung des
Gesundheitssystems sollte Patientensicherheit als ständiges Arbeitsgebiet des neuen Institutes für Qualitätssicherung
und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) etabliert werden. In Kooperation mit dem Aktionsbündnis
Patientensicherheit, das im Beirat des Institutes beteiligt sein sollte, sind insbesondere Analysen bestehender internationaler
Erfahrungen und Evaluationsstudien von Präventionsmaßnahmen in Deutschland durchzuführen. Eine Delegation an
wissenschaftliche Institutionen ist möglich und erwünscht (Versorgungsforschung). Eine direkte Beauftragung des Institutes
durch das Bundesministerium für Gesundheit nach §137a Abs. 4. Satz 2 oder 3 im GKV-FQWG vom 5.6.2014 ist sinnvoll.
Empfehlung 14: Vom Bundesministerium für Gesundheit wird ein „Beirat Qualität und Patientensicherheit“ gegründet, in
dem Gruppen und Verbände, die sich außerhalb des Gesundheitswesens befinden, Mitglieder entsenden (Kirchen,
Gewerkschaften, Arbeitgeber etc.). Dieser Beirat berät das Bundesministerium für Gesundheit sowie die
Landesgesundheitsminister sowie die Einrichtungen der Selbstverwaltung. Der Beirat kann Vorschläge machen zur weiteren
Entwicklung des Themas Qualität und Sicherheit.
2. Empfehlungen an den Gemeinsamen Bundesausschuss und die beratenden wissenschaftlichen Institute
Empfehlung 15: Der GBA ist sich der Dualität der Institute IQTiG und IQWiG hinsichtlich des Themas Qualität und
Patientensicherheit bewusst und berücksichtigt in den Geschäftsordnungen beider Institute sowie in deren Beauftragung die
Tatsache, dass sowohl die Diagnose- und Prozeduren-bezogene Qualitätssicherung als auch die Nutzen- und
Allokationsperspektive wichtige Qualitätsperspektiven darstellen. Der GBA wirkt darauf hin, dass die Methodenpapiere beider
Institute optimal aufeinander abgestimmt sind.
Empfehlung 16: Die Unabhängigkeit des IQTiG ist zu gewährleisten. Im Vorstand des IQTiG dürfen ausschließlich die
unparteiischen Mitgliede des GBA vertreten sein.
Empfehlung 17: Der GBA beauftragt das IQTiG, eine Analyse der bislang nach §137/137a SGB V gebräuchlichen
Indikatoren hinsichtlich ihrer Eignung vorzunehmen, die genannten Probleme der alternden Gesellschaft zu adressieren. Die
Analyse soll beispielhaft auch internationale Beispiele umfassen und darlegen, ob und inwiefern die Problem-Orientierung dort
umgesetzt wurde. Dabei soll auch der Frage nachgegangen werden, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Public Reporting
den Mengenanreiz eines DRG-Systems verstärkt. Auf dieser Grundlage sollen Vorschläge gemacht werden, wie die Problem-
Orientierung der Indikatoren in Deutschland verbessert werden kann.
Empfehlung 18: Der GBA beauftragt das IQTiG, eine Analyse der bislang nach §137/137a SGB V gebräuchlichen Indikatoren
hinsichtlich ihrer Eignung vorzunehmen, die genannten sechs Qualitätsperspektiven abzudecken. Die Analyse soll
beispielhaft auch internationale Beispiele umfassen und darlegen, ob und inwiefern dort unterschiedliche Qualitätsperspektiven
beschreiben werden. Auf dieser Grundlage sollen Vorschläge gemacht werden, wie die Indikatoren in Deutschland
weiterentwickelt werden müssen, um zu einer umfassenden Beschreibung der unterschiedlichen Qualitätsperspektiven zu
kommen.
Empfehlung 19: Der GBA beauftragt das IQTiG, eine nach Erkrankungen und regionalen Charakteristika (z.B.
Ballungsgebiete, ländliche Gebiete) gegliederte Übersicht über die international gebräuchlichen Zugangsindikatoren zu
erstellen und Empfehlungen für die Umsetzung in Deutschland speziell zur Verwendung in der Versorgungsplanung der
Länder und Regionen zu erarbeiten. Fragen der Verkehrsinfrastruktur sind einzuschließen.
Empfehlung 21: Prozessindikatoren entsprechen den zukünftigen Herausforderungen des Gesundheitswesens besser als
Ergebnisindikatoren, sind gut zuordnenbar und bedürfen keiner Risikoadjustierung, sie sind daher auch in Deutschland wieder
vermehrt in den Vordergrund zu rücken (z.B. in der Behandlung von chronischen Erkrankungen, Koordination bei
Mehrfacherkrankungen, regionale Koordination). Für die weitere Entwicklung ist der Einsatz von Ergebnisindikatoren nicht
ausgeschlossen, wenn deren methodische Probleme erfolgreich bearbeitet wurden.
Empfehlung 22: Administrative (Routine-, Sozial-)Daten sind immer primär unter dem Blickwinkel des ökonomischen
Anreizes zu interpretieren und wegen ihrer geringen Sensitivität zwar für Sonderfragestellungen interessant, aber als Basis für
eine Qualitätssicherung nicht zu verwenden.
Empfehlung 23: Die sog. transsektorale Diagnosen- oder Prozeduren-bezogene Qualitätssicherung sollte zugunsten eines
regionalen Verständnisses von Indikatoren (area-Indikatoren, s.u.) verlassen werden. Abgesehen von der Aussichtslosigkeit,
mit einer Diagnosen-bezogenen Betrachtungsweise zu einer sinnvollen Abbildung des Gesundheitssystems in seiner
zukünftigen Ausprägung zu gelangen, überwindet sie nicht die sektorale Perspektive, sondern läuft Gefahr, die Sektorierung
des Gesundheitswesens noch zu verstärken.
Empfehlung 24: Der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt das IQTiG mit hoher Dringlichkeit, die Entwicklung von area-
Indikatoren voranzutreiben, die die regionale Versorgung beschreiben. Im ersten Schritt sollte eine Bestandsaufnahme der
international gebräuchlichen Indikatoren dieser Art vorgenommen werden, in zweiten Schritt die bereits in Deutschland
verwendeten Indikatoren zusammengestellt werden. In Abstimmung mit der regionalen Versorgungsplanung auf der Ebene der
Bundesländer, dem Mindestmengen- und dem Zugangsindikator (s. Empfehlungen 7-9) müssen die Indikatoren insbesondere
die Anforderungen der zukünftigen Gesundheitsversorgung in den Fokus nehmen (Koordination, Behandlungs-Prozesse etc.).
3. Einführung von P4P
Empfehlung 42: Höhe der P4P-Zahlungen muss besonders im DRG-System die Opportunitäts- und Grenzkosten
berücksichtigen. Die Höhe des Qualitäts-bezogenen Erlösanteiles sollte den Messaufwand, die Opportunitätskosten, die
Grenzkosten und die Diskontierung berücksichtigen und hängt daher stark von der Art des dominierenden Vergütungssystems
ab. Bei Einzelleistungsvergütung und DRGs sind hohe Opportunitätskosten (und niedrige Grenzkosten) anzusetzen, die Höhe
der P4P-Vergütung muss entsprechend hoch angesetzt werden.
Empfehlung 43: Kleine, häufigere und Ereignis-bezogene P4P-Zahlungen mit on/off-Charakteristik sind größeren
integrierten Zahlungen vorzuziehen.
Empfehlung 44: Relative Position, relative Verbesserungen und absolute Grenzwerte kombinieren. Die monetäre
Kopplung der P4P-Vergütung kann nicht alleine aufgrund der relativen Position auf einer Rankingliste vorgenommen werden,
sondern muss ebenso gestaffelte Grenzwerte und relative Positionsverbesserungen mit einbeziehen, damit auch die poor
performer einen realistischen Anreiz zur Qualitätsverbesserung haben.
Empfehlung 45: Konsequenzen aus der principal-agent Theorie und damit Überschneidungen zur
Einzelleistungsvergütung gehören zu den schwierigsten Fragestellungen, mit denen sich das P4P-Konzept
auseinanderzusetzen hat. Die wichtigste Einsicht besteht darin, dass die Einzelleistungsvergütung überlegen ist, wenn es sich
um gut bekannte, wissenschaftlich abgesicherte Prozessindikatoren handelt. P4P ist nur sinnvoll, wenn eine
Informationsasymmetrie besteht, d.h. das eigentliche Wissen um die Gestaltung der qualitativ angestrebten Leistung bei den
Leistungserbringern liegt. Dies ist z.B. bei Indikatoren aus dem Grenzbereich zwischen Ergebnis- und Prozessindikatoren (z.B.
zur Prävention vermeidbarer Komplikationen), bei der Behandlung chronischer oder Mehrfacherkrankungen oder bei
prozessualen Patientensicherheits-Indikatoren der Fall. Bei Ergebnisindikatoren ist die Informationsasymmetrie meist kein
Problem, hier stellt sich allerdings mit Macht die Problematik der Risikoselektion. Strukturindikatoren sind als
Investitionszuschuss anzusehen.
Empfehlung 46: Indikatoren müssen aktuell sein und regelmäßig gewechselt werden. Um Aktualität und Wechsel zu
gewährleisten, ist die Delegation an ein Institut wie dem geplanten Qualitätsinstitut sinnvoll.
Empfehlung 47: Keine unhinterfragte Kombination mit public reporting, beide Instrumente sind nicht synergistisch
Entgegen der bisherigen Ansicht ist die Kombination mit public reporting (dual use) äußerst kritisch zu sehen (ceiling,
Aufhebung der Informationsasymmetrie, komplementäre Wirkung hinsichtlich Wettbewerbsdichte), eher ist ein differenzierter
Eisatz beider Instrumente sinnvoll. P4P ist im Vergleich zu public reporting besonders wirksam in Bereichen (Regionen,
Krankheitsgruppen), in denen die Wettbewerbsdichte gering ist. Ein nach Wettbewerbsdichte differenzierter Einsatz nach
Fachgebieten ist ein interessanter Ansatz, der in der Zukunft zu diskutieren wäre.
Empfehlung 48: Berücksichtigung von Risiko- und Verlustaversion sowie optimales framing erforderlich. Die
Einführung von P4P muss auf die Risiko- und Verlustaversion der Einrichtungen Bezug nehmen, der Diskontierung
entgegentreten und die positiven Aspekte (Qualitätsverbesserung, professionelle Autonomie) in den Vordergrund stellen. Das
framing kann nicht ohne gesellschaftliche bzw. politische Rahmenbedingungen geschehen, die die Notwendigkeit und die
Perspektiven eines Wechsels der Vergütungslogik als allgemeinen Konsens wiedergeben.
Empfehlung 49: Verlässliche und nachvollziehbare Zahlungen. Das Verständnis für das Zustandekommen der P4P-
Zahlungen verbessert die Wirksamkeit des Feedback.
Empfehlung 50: P4P kann grundsätzlich nicht die dominanten Anreize der Vergütungssysteme ausgleichen, in die es
“eingebettet” wird. Dies gilt in Deutschland vor allem für das DRG-System im Krankenhausbereich. Allerdings ist es möglich,
eine vorgeschaltete strategische Analyse vorausgesetzt, durch einen differenzierten Einsatz von P4P Bereiche zu fördern,
die vom DRG-System vernachlässigt werden. Hier ist insbesondere an die Versorgung chronisch, mehrfach erkrankter
Patienten zu denken, weiterhin an die Koordination über die Sektorgrenzen hinweg und die Prävention.
Weitere Aspekte von “Qualität 2030”:
Das Gutachten steht hier zum Download bereit (weiterhin die Presseerklärung, Beilage Tagesspiegel am Vortag, Link zur
entsprechenden MWV-Webseite).
Prof. Dr. med. Matthias Schrappe
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